Mindestanforderungen
Ausbildungsbedarf
2 - 6 Personen
Betreut
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ca. 30 min
Die Mindestanforderungen (=Qualifikationskriterien) sind die Anforderungen, die ein*e TN erfüllen muss, um den Kurs zu bestehen. Sie lassen sich aus den Ausbildungszielen ableiten. Allerdings müssen nicht zu allen Ausbildungszielen Mindestanforderungen definiert werden. Bei den Formulierungen muss darauf geachtet werden, dass sie eindeutig und klar sind und eine realistische, fachliche Erwartung an die TN beinhalten.
Begriffsklärung
Mindestanforderungen (fachlich, realistisch, auf Grundlage der Ausbildungsziele)
Kursregeln (Gesetzliches wie Drogen etc, “sozialverhalten”)
Teilnehmende können in einem Ausbildungskurs aufgrund nicht erfüllter Mindestanforderungen den Kurs nicht bestehen, aber auch durch Verletzung der Kursregeln.
Nehmt euch die beigefügten Beispiele von Mindestanforderungen zur Hand und überlegt euch zuerst für euch selber, ob ihr diese als sinnvoll erachtet oder was ihr umformulieren würdet. Tauscht euch im Anschluss zu zweit oder dritt über eure Erkenntnisse aus. Ihr müsst nicht alle behandeln, sondern könnt eine Auswahl treffen.
Ihr findet im ebenfalls eine Auswahl an Ausbildungszielen von verschiedenen Kursen. Überlegt euch nun, wie ihr das Erreichen des Ziels überprüfen könnt und formuliert dann selber ein passendes Qualifikationskriterium dazu. (Was müssen die TN können/zeigen, damit sie das Ausbildungsziel erreichen?) → Achtung, hier geht es nicht darum, ob ihr die Mindestanforderung in einem tatsächlichen Kurs auch wirklich sinnvoll findet, sondern um die Formulierung der Anforderung.
Broschüre RQF, Kapitel 2.4.2, 6.2